Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Auf das Verfahren des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und des Vermessungsamtes nach § 8 ist das des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 anzuwenden.
In Kraft seit 01.08.2013 bis 31.12.9999
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