Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
In Richtlinien für die Förderungsvergabe sind festzulegen:
1.
die Maßnahmen, die gefördert werden können;
2.
die Art der Förderung;
3.
der Zeitraum der Förderung;
4.
die Höhe der Förderung;
5.
die näheren Bedingungen der Förderung.
In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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