(1) Zur Förderung und Betreuung des Nationalparks Hohe Tauern besteht ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dieser Fonds führt die Bezeichnung „Salzburger Nationalparkfonds“ und hat seinen Sitz in Mittersill. Er ist zur Führung des Landeswappens berechtigt.
(2) Der Fonds ist von allen landesgesetzlich geregelten Abgaben und Gebühren befreit.
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