§ 42 Sbg. NPG § 42

Sbg. NPG - Salzburger Nationalparkgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über den Nationalpark Hohe Tauern, insbesondere auch über die Gebarung des Nationalparkfonds im vorangegangenen Kalenderjahr, vorzulegen.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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