Salzburger Nationalparkgesetz 2014 (Sbg. NPG) Fundstelle

Sbg. NPG - Salzburger Nationalparkgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Änderung

LGBl Nr 45/2015 (Blg LT 15. GP: IA 820, AB 852, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 19/2018 (DFB)

LGBl Nr 56/2018 (Blg LT 15. GP: RV 175, AB 204, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 67/2019 (Blg LT 16. GP: RV 29, AB 77, 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

 

              § 1         Grundlagen

              § 2         Zielsetzung

              § 3         Anwendungsbereich

              § 4         Begriffsbestimmungen

 

2. Abschnitt
Schutzbestimmungen

1. Unterabschnitt
Schutzzonen

 

              § 5         Gliederung des Nationalparks

              § 6         Kernzonen

              § 7         Außenzonen

              § 8         Sonderschutzgebiete

              § 9         Weiter gehende Schutzbestimmungen

              § 10       Naturdenkmäler

              § 11       Pflanzen- und Tierartenschutz

              § 12       Kennzeichnung

              § 13       Anhörung

 

2. Unterabschnitt
Bewilligungen

 

              § 14       Bewilligungsvoraussetzungen, Verträglichkeitsprüfung

              § 15       Erlöschen von Bewilligungen

 

3. Unterabschnitt
Behörden und Verfahren

 

              § 16       Nationalparkbehörde

              § 17       Ansuchen

              § 18       Überprüfung

              § 19       Wiederherstellung, Einstellung von Maßnahmen

              § 20       Parteistellung der Landesumweltanwaltschaft

              § 20a     Mitwirkung von Umweltorganisationen

 

4. Unterabschnitt
Sicherung des Schutzzweckes

 

              § 21       Überwachung und Dokumentation

              § 22       Zutritt und Auskunftserteilung

              § 23       Naturschutzwacheorgane

              § 24       Assistenzleistung der Bundespolizei

              § 25       Strafbestimmung

 

3. Abschnitt
Entschädigung, Einlösung und sonstige Abgeltung

 

              § 26       Entschädigung und Einlösung

              § 27       Sonstige Abgeltung von Erschwernissen

 

4. Abschnitt
Nationalparkmanagement

1. Unterabschnitt
Nationalparkfonds

 

              § 28       Allgemeines

              § 29       Aufgaben des Fonds

              § 30       Mittel des Fonds

              § 31       Organe des Fonds

              § 32       Nationalparkkuratorium

              § 33       Vorsitzende oder Vorsitzender des Nationalparkkuratoriums

              § 34       Fondsbeirat

              § 35       Nationalparkverwaltung

 

2. Unterabschnitt
Förderungen und Managementplan

 

              § 36       Arten der Förderung

              § 37       Grundsätze der Förderungsgewährung

              § 38       Förderungsrichtlinien

              § 39       Verfahren und Verwendungsnachweis

              § 40       Managementplan

 

3. Unterabschnitt
Aufsicht und Berichtspflichten

 

              § 41       Aufsicht über den Fonds

              § 42       Jahresbericht der Landesregierung

 

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

 

              § 43       Verweisungen auf Bundesrecht

              § 44       Umsetzungshinweis

              § 45       In und Außerkrafttreten

              § 46       Übergangsbestimmungen

              § 47       Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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