Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Eine Förderung nach diesem Gesetz kann erfolgen durch:
1.
die Tragung der Kosten;
2.
die Gewährung von Beiträgen und Darlehen;
3.
die Gewährung von Zinsenzuschüssen für aufgenommene Darlehen;
4.
die Übernahme von Planungsarbeiten.
In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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