Die durch den Eingriff zu erwartende Beeinträchtigung ist durch möglichst der Art und dem Gewicht des Eingriffs entsprechende Ersatzleistungen auszugleichen. Bei Eingriffen in besondere Lebensräume und Lebensgemeinschaften von Tieren oder Pflanzen kommt als Ersatzleistung vor allem die Schaffung von Ersatzlebensräumen in Frage. Die Ersatzlebensräume und sonstigen Ersatzleistungen sind möglichst in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Eingriffsort zu verwirklichen. Die Ersatzleistungen sind durch Bescheid vorzuschreiben, wobei der Zusammenhang des europäischen ökologischen Netzes ‚Natura 2000‘ sicherzustellen ist. Die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen sind der Europäischen Kommission mitzuteilen.
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