Überbetriebliche Zusammenarbeit
Als Maßnahmen der überbetrieblichen Zusammenarbeit kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:
a) | die Verbesserung der Marktstruktur durch den Auf- und Ausbau von Vermarktungs- und Verwertungseinrichtungen; | |||||||||
b) | die Errichtung von Erzeugerringen; | |||||||||
c) | die Schaffung und Führung von Maschinen- und Betriebshilferingen; | |||||||||
d) | Gemeinschaftseinrichtungen auf den Almen. |
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