§ 19 Sbg. LWFG

Sbg. LWFG - Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Wirksamkeitsbeginn

 

§ 19

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Der erste Bericht gemäß § 17 ist über das Jahr 1974 zu erstatten.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 19 Sbg. LWFG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 Sbg. LWFG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 19 Sbg. LWFG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 19 Sbg. LWFG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 19 Sbg. LWFG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. LWFG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 Sbg. LWFG
§ 20 Sbg. LWFG