Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.
(2)Absatz 2Der erste Bericht gemäß § 17 ist über das Jahr 1974 zu erstatten.Der erste Bericht gemäß Paragraph 17, ist über das Jahr 1974 zu erstatten.
In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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