Betriebliche Maßnahmen
Als betriebliche Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
a) | der Neu- und Umbau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden; | |||||||||
b) | die Verbesserung der technischen Einrichtung und Ausstattung (Außen-, Innen- und Hauswirtschaft einschließlich Vermarktung); | |||||||||
c) | die Hebung der Wirtschaftlichkeit einer nachhaltigen Bodennutzung und der Viehwirtschaft einschließlich der Maßnahmen zum Schutz des Bodens, der Pflanzen und der Tiergesundheit; | |||||||||
d) | die forstlichen Maßnahmen zur Erhaltung oder Begründung standortgemäßer Wälder; | |||||||||
e) | die wirtschaftlichen Umstellungsmaßnahmen, insbesondere auch auf Produktionsalternativen; | |||||||||
f) | der Ausbau und die Einrichtung des bäuerlichen Fremdenverkehrs. |
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