Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Das Land Salzburg ist verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen beizutragen, den Bestand und die Entwicklung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft, insbesondere die nachhaltige Bewirtschaftung des natürlichen Grünlandes zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern.
In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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