Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.12.2024
Jeder Wahlausschuß bestimmt für sich das Wahllokal und die Wahlzeit. Diese sind bei Bestehen des Zentralwahlausschusses diesem rechtzeitig bekanntzugeben.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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