§ 12 NÖ EEG 2012 Aufgaben des bzw. der Energiebeauftragten

NÖ EEG 2012 - NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:

1.

Energiemanagement wie

-

Führung der Energiebuchhaltung über jedes Gebäude, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist,

-

Information des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln,

-

laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling);

2.

Beratung des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin in Fragen der Energieeffizienz;

3.

Erstellung eines jährlichen Berichts an den Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin.

(2) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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