§ 9 NÖ EEG 2012 Energieberatungsprogramme

NÖ EEG 2012 - NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Landesregierung stellt Endverbrauchern bzw. Endverbraucherinnen, einschließlich gewerblichen Abnehmern bzw. Abnehmerinnen, kleinen und mittleren Industriebetrieben, sowie dem öffentlichen Sektor (§ 3 Z 20) wirksame, hochwertige Energieberatungsprogramme (Energieauditprogramme) unter Berücksichtigung des Art. 12 der Endenergieeffizienzrichtlinie zur Verfügung (z. B. Internet), mit denen mögliche Energieeffizienzmaßnahmen ermittelt werden sollen und die von fachlich geeigneten und unabhängigen Anbietern durchgeführt werden.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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