§ 21 NÖ EEG 2012

NÖ EEG 2012 - NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:

Artikel 14

Abs. 5 und 7 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/3/EG und 2006/32/EG, ABl. 2012 Nr. L 315 vom 14. November 2012, S.1.

In Kraft seit 14.07.2020 bis 31.12.9999
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