Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Das Modul A umfasst eine theoretische Ausbildung in der Dauer von 360 Stunden in folgenden Fächern:
1.
Anatomie und Physiologie,
2.
Hygiene,
3.
Erste Hilfe und Verbandstechnik,
4.
Pathologie,
5.
Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung,
6.
Massagetechniken zu Heilzwecken.
In Kraft seit 01.04.2003 bis 31.12.9999
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