Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Landesregierung hat vor der Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen und Verordnungen, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft berühren, der Landwirtschaftskammer Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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