Ziele der Landwirtschaftskammer
Ziele der Tätigkeit der Landwirtschaftskammer sind insbesondere:
1. | eine ökologische, kreislauforientierte und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft; | |||||||||
2. | eine leistungsfähige, marktorientierte und innovative Land- und Forstwirtschaft, die ein entsprechendes Einkommen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen ermöglicht; | |||||||||
3. | eine Land- und Forstwirtschaft, die die soziale Absicherung und eine entsprechende Lebensqualität der Land- und Forstwirte und der bäuerlichen Familien gewährleistet; | |||||||||
4. | eine Land- und Forstwirtschaft, die vor allem von bäuerlichen Familienbetrieben als Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe getragen wird, wobei den ökologischen Produktionsweisen, einer artgerechten Tierhaltung und der Kooperation mit den anderen Bereichen der Wirtschaft ein hoher Stellenwert zukommt; | |||||||||
5. | die Sicherung einer nachhaltigen Produktion von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen; | |||||||||
6. | die Schaffung von geeigneten Voraussetzungen für die Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse; | |||||||||
7. | der freiwillige Verzicht der Land- und Forstwirtschaft auf Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen auf allen Gebieten der Produktion und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen; | |||||||||
8. | eine breite Bewusstseinsbildung für die Anerkennung von Leistungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Gesellschaft. |
0 Kommentare zu § 2 LWK-G