§ 107e LBPG 2002 Übergangsbestimmung zur Novelle

LBPG 2002 - Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 18 Abs. 1 gilt auch für Personen, die am 1. November 2008 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Gesetz haben.

In Kraft seit 01.11.2008 bis 31.12.9999
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