Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen anzurechnen.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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