Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
In Kraft seit 19.12.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 K-LvwGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 K-LvwGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 K-LvwGG