Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Anstalt hat bei der Besorgung ihrer musealen Aufgaben die Koordination und Zusammenarbeit mit anderen musealen Einrichtungen mit gleichartigen oder ähnlichen Aufgaben anzustreben.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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