Norm: ZPO §271ZPO §503 Z4 E2cZPO §504 Abs1IPRG §2IPRG §3IPRG §4
Rechtssatz: Wenngleich die §§ 2 bis 4 IPRG für Gerichtsbarkeit und Verwaltung die Amtswegigkeit der kollisionsrechtlichen Beurteilung anordnen, hängt im Rechtsmittelverfahren die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage von der Erhebung einer Rechtsrüge ab. Entscheidungstexte 1 Ob 163/05k Entscheidungstext OGH 18.10.2... mehr lesen...
Norm: EO §378 CIPRG §3
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer bloß kursorischen Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen auf dem Boden des jeweils maßgebenden Auslandsrecht folgt aus dem Zweck des Provisorialverfahrens, möglichst rasch Rechtsschutz zu gewähren. Ausländisches Sachrecht ist im Provisorialverfahren daher im Allgemeinen schon dann anzuwenden, wenn die Richtigkeit des erhobenen Materials wahrscheinlich ist. Jedenfalls im Eilverf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII6IPRG §3
Rechtssatz: Nach § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden; es kommt in erster Linie auf die dort von der Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an. Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO liegt dann vor, wenn gegen diese Rechtsanwendungsgrundsätze des § 3 IPRG verstoßen und bei der Entscheidung des Rechtsstreites durch die inländischen Gerichte eine im ursprüngliche... mehr lesen...
Norm: IPRG §3IPRG §4
Rechtssatz: Ist die Praxis im Ursprungsland nicht einhellig oder nicht einmal von einer Meinung deutlich dominiert, so sind subsidiär die herrschende (überwiegende) Lehrmeinung des betreffenden Staates und erst in letzter Linie der Gesetzeswortlaut im Lichte der Auslegungsregeln und allgemeinen Rechtsgrundsätze der betroffenen Rechtsordnung heranzuziehen; sich von vornherein nur auf den fremden Gesetzeswortlaut zu beschränk... mehr lesen...
Norm: EGBGB Art29IPRG §3
Rechtssatz: Der Begriff der Erbringung von Dienstleistungen ist weit auszulegen. Gemeinsames Merkmal der Dienstleistungen ist, daß eine tätigkeitsbezogene Leistung an den Verbraucher erbracht wird. (Hier: Kreditvertrag und Hausanteilscheinvertrag) Entscheidungstexte 2 Ob 559/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 2 Ob 559/95 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §3IPRG §4IPRG §50ZPO §503 C1aZPO §503 C6
Rechtssatz: Die Annahme einer "Mangelhaftigkeit besonderer Art" (SZ 46/83) kann nach dem Inkrafttreten des IPR - Gesetzes mit 01.01.1979 (§ 50 IPRG) nur mehr eingeschränkt für unzureichende verfahrensrechtliche Erhebungsmaßnahmen zutreffen. Entscheidungstexte 8 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1994 8 Ob 27/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EBGB §276IPRG §3
Rechtssatz: Nach § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Es kommt daher in erster Linie auf die in der Bundesrepublik Deutschland durch die von der Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an (hier: BGH - Urteil vom 16. Juni 1992, XI ZR 166/91 = NJW 1992,2148 = BB 1992,1454 = LM § 276 (Cc) BGBNR 32 mit Anmerkung von Schmidt - Lademann (vgl auch ecolex 1994,82) bezügli... mehr lesen...
Norm: IPRG §3ZPO §236 A
Rechtssatz: Begehrt der Beklagte die Feststellung, daß die vom Kläger behaupteten Schadenersatzansprüche nach jugoslawischem Recht zu beurteilen seien, so handelt es sich dabei ausschließlich um die Beurteilung einer einzelnen für den Bestand und die Höhe des Klagsanspruches bedeutsamen Rechtsfrage, die im Sinne des § 3 IPRG von Amts wegen zu erfolgen hat, nicht aber um die Feststellung eines im Lauf des Prozesses streit... mehr lesen...
Norm: IPRG §3IPRG §4 Abs1
Rechtssatz: Es kommt in erster Linie auf die im Ursprungsland durch die herrschende Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an. Entscheidungstexte 6 Ob 722/84 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 6 Ob 722/84 Veröff: ZfRV 1987,68 6 Ob 726/87 Entscheidungstext OGH 25.02.1988 6 Ob 726/87 Auch; Veröff: ÖAV 1... mehr lesen...
Norm: IPRG §1IPRG §3
Rechtssatz: Die grundsätzlich verfahrensrechtliche Frage nach der Zulässigkeit eines Teilurteiles im Falle einer nach fremden Recht zu fällenden Statutsentscheidung steht in so enger Wechselwirkung zum anzuwendenden Sachrecht, daß dieses, um kein den Grundsätzen des § 3 IPRG zuwiderlaufendes materielles Ergebnis zu zeitigen, bei Anwendung des der Durchsetzung des materiellen Rechtes dienenden Verfahrensrechtes berücksichtig... mehr lesen...
Norm: IPRG §3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII6
Rechtssatz: Aus der nach § 3 IPRG gebotenen Bedachtnahme auf die Anwendung des maßgeblichen fremden Rechtes in dessen ursprünglichem Geltungsbereich folgt, dass es der Rechtssicherheit widersprechen könnte, würde bei der Entscheidung des Rechtsstreites durch die inländischen Gerichte eine im ursprünglichen Geltungsbereich des maßgeblichen fremden Rechts in Rechtsprechung und Lehre gefestigte Ansicht hintanges... mehr lesen...
Norm: IPRG §3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII6, ZPO §528 Abs1
Rechtssatz: Entspricht die Auslegung der nach den kollisionsrechtlichen Normen anzuwendenden ausländischen Sachnorm durch das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des ausländischen Höchstgerichtes und der ausländischen Lehre, so ist das Fehlen einer Rechtsprechung des OGH für die Beurteilung der Rechtserheblichkeit im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO ohne Bedeutung. En... mehr lesen...
Norm: codigo civil Spanien idF G 07.07.1981 1981/30 Art92IPRG §3
Rechtssatz: Diese Bestimmung, wonach nach einer Scheidung der Ehe die gerichtlichen Maßnahmen betreffend die Sorge für die Erziehung der Kinder "zu deren Wohl" zu treffen sind, und "wenn dies den Kindern "frommt", auch beschlossen werden kann, daß die elterliche Gewalt ganz oder teilweise von einem der Ehegatten ausgeübt wird, entspricht im wesentlichen der österreichischen Regelu... mehr lesen...
Norm: IPRG §2IPRG §3IPRG §4ZPO §271ZPO §503 E2aZPO §503 Z4 E2cZPO §504 Abs1
Rechtssatz: Da die unrichtige Lösung kollisionsrechtlicher Probleme eine Verletzung der inländischen Kollisionsnormen bedeutet, muss sie im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache auch ohne, ja sogar gegen den Willen der Prozessparteien wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 345/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: IPRG §3
Rechtssatz: Bei Widersprüchlichkeit, also beim Fehlen einer in der ausländischen Rechtsprechung herrschenden Auffassung, hat das österreichische Gericht selbständig an die Auslegung des ausländischen Gesetzes zu schreiten (6 Ob 549/77). Entscheidungstexte 1 Ob 770/81 Entscheidungstext OGH 17.03.1982 1 Ob 770/81 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §5EGZPO ArtIIPRG §2IPRG §3IPRG §4IPRG §50ZPO §503 Z4 E3ZPO §482 A
Rechtssatz: Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirklichten. Entscheidungstexte 1 Ob 49/81 Entsch... mehr lesen...
Norm: IPRG §3
Rechtssatz: Ob neben der Erkundigung des Wortlautes der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen auch die einschlägige Lehre und Rechtsprechung zu berücksichtigen sind, ist nach der Klarheit des Gesetzesauftrages zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 784/80 Entscheidungstext OGH 31.03.1981 5 Ob 784/80 8 Ob 81/85... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AABGB §37 GABGB §37 JIPRG §3WG §93
Rechtssatz: Ist von österreichischen Gerichten ausländisches (deutsches) Wechselrecht anzuwenden, ist wohl die nationale herrschende Rechtsprechung und Lehre heranzuziehen. Ist aber das anzuwendende Wechselrecht eine Übersetzung des einheitlichen WG nach dem Genfer Wechselrechtsabkommen und ein international vereinbarter Gesetzestext, so ist es zunächst einmal aus sich selbst und aus den in ihm ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4ABGB §1325 E3IPRG §3Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht allg
Rechtssatz: Auch wenn alle Beteiligten Österreicher Staatsbürger sind, ist das Recht des Unfallortes (hier: it Recht) für die Frage der Bemessung des Schmerzengeldes maßgebend (Rechtslage vor Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht und IPRG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37IPRG §2IPRG §3, IPRG §4ZPO §271
Rechtssatz: Die Frage der Anwendung ausländischen Rechtes ist stets, auch ohne dass sich die Parteien darauf berufen, zu prüfen, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Sache ausländischem Recht unterliegen könnte. Solche Anhaltspunkte bestehen immer, wenn Gegenstand des Rechtsstreites Verträge sind, die zwischen einem im Ausland befindlichen Ausländer und einem im Inland befindlichen ... mehr lesen...
Norm: IPRG §2IPRG §3, IPRG §4ZPO §271
Rechtssatz: Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 21/71 Entscheidungstext OGH 10.02.1971 5 Ob 21/71 Veröff: RZ 1971,159 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37IPRG §2IPRG §3IPRG §4ZPO §271ZPO §503 Z4ZPO §504 Abs1
Rechtssatz: Zu den auch außerhalb der Revisionsausführungen von Amts wegen zu prüfenden Fragen gehört - falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Sache allenfalls nach ausländischem Recht zu beurteilen ist - auch die des anzuwendenden Rechts (SZ 25/17, EvBl 1965/22 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 8/71 Entscheidungstex... mehr lesen...