Norm: AußStrG §21AußStrG §23IPRG §28
Rechtssatz: Die inländische Behörde hat die Abhandlung und die Entscheidung über streitige Erbansprüche in Ansehung des im Inland befindlichen beweglichen Nachlasses eines Ausländers der zuständigen ausländischen Behörde zu überlassen und sich auf die Sicherung des Nachlasses und die in den §§ 137 bis 139 AußStrG 1854 vorgesehenen Vorkehrungen zu beschränken, wenn der Verstorbene einem Staate angehört, der d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23AußStrG §125 AIPRG §28Vollstreckungsvertrag Österreich - Frankreich allg
Rechtssatz: Ein in Frankreich anhängiger Erbrechtsprozess begründet für die in Österreich geführte Verlassenschaftsabhandlung nicht das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 17/04z Entscheidungstext OGH 25.03.2004 6 Ob 17/04z ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23AußStrG §125 AIPRG §28
Rechtssatz: Das österreichische Verlassenschaftsgericht ist für die Abhandlung des inländischen beweglichen Nachlasses eines in Frankreich verstorbenen französischen Staatsbürgers, der seinen letzten Wohnsitz in Österreich hatte, zuständig. Der Begriff "Wohnsitz" ist nach französischem Recht auszulegen. Grundsätzlich ist gemäß § 28 Abs 1 IPRG das materielle französische Erbrecht anzuwenden. Bei Mobilien k... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Der Erbe, der nach dem Rechte auch nur eines Spaltnachlasses persönlich und ohne Betragsbeschränkung haftet, kann grundsätzlich auch dann in Österreich zur Bezahlung der ganzen Schuld verurteilt werden, wenn er hier betragsbeschränkt oder noch gar nicht haftet, weil ihm der Nachlass noch nicht eingeantwortet wurde. Die Annahme einer bloßen "Pro-rata-Haftung" würde die Gläubiger benachteiligen, weil sie, um eine gegen ... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §1 ffIPRG §28
Rechtssatz: Für die bäuerliche Erbrechtsfolge bei inländischen Erbhöfen gelten im Wege der Sonderanknüpfung für Eingriffsnormen unabhängig vom Erbstatut (Personalstatut des Erblassers) die Vorschriften des österreichischen Anerbenrechts. Entscheidungstexte 6 Ob 54/03i Entscheidungstext OGH 24.04.2003 6 Ob 54/03i Veröff: SZ 2003/44 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Zum türkischen IPRG und türkischen Erbrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 176/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 176/01s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115670 Dokumentnummer JJR_20010807_OGH0002_0010OB00176_01S0000_003 mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Erblasserin israelische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich. Pflichtteilsansprüche einer Noterbin nach österreichischem Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 638/91 Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 638/91 Veröff: ZfRV 1993,164 (Hans Hoyer) European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: IPRG §28IPRG §32
Rechtssatz: Das Erbstatut ist eine "andere inländische Verweisungsnorm", welche durch die lex rei sitae ausgeschlossen ist. Der Erbschaftserwerb dinglicher Nachlaßrechte an Liegenschaften ist daher nach dem Recht des Lageortes zu beurteilen. Unter "Erwerb" ist dabei nach den Materiellen (RV 784 BlGNr 14.GP 47) nur der sachenrechtliche Erwerbsakt (Modus), nicht aber auch der Erwerbstitel gemeint. § 32 IPRG bezieht sich als... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Ob der - dem Aufbau des § 28 IPRG entsprechende - Grundsatz, wonach dann, wenn nur ein Teil des Nachlasses in Österreich abzuhandeln ist, sich Erbschaftserwerb und Nachlaßschuldenhaftung hinsichtlich des rechtlichen Nachlasses weiterhin nach dem Erststatut richten, kann dann auf sich beruhen, wenn im Ausland nur über die Liegenschaft abzuhandeln ist, weil in diesem Fall das Liegenschaftsstatut dem Erbstatut vorgeht. ... mehr lesen...
Norm: IPRG §28IPRG §35WEG §10WEG 2002 §14
Rechtssatz: Für die Vererbung von Ehegattenwohnungseigentum an inländischen Objekten gelten im Wege der "Sonderanknüpfung" für Eingriffsnormen die Vorschriften des österreichischen Wohnungseigentumsrechts unabhängig vom Erbstatut. Entscheidungstexte 5 Ob 86/91 Entscheidungstext OGH 08.10.1991 5 Ob 86/91 Veröff: WoBl 1993,36 (Call) ... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Zum Erbstatut gehört die Frage, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil gebührt, ebenso wie die Rechtsstellung von Vermächtnisnehmern. Hinsichtlich der sogenannten Erwerbsart bricht aber das Liegenschaftsstatut das Erbstatut. Entscheidungstexte 3 Ob 579/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob 579/86 Veröff: SZ 59/205 = IPRax 1988,246 (Hoyer, 255) =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §21IPRG §28
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der österreichischen Abhandlungspflege erstreckt sich jedoch nur auf das in Österreich gelegene Vermögen. Vor dem österreichischen Gericht können in einem solchen Fall auch Pflichtteilsansprüche nur hinsichtlich jenes Nachlaßteiles, der der österreichischen Jurisdiktion unterliegt, geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 534/86 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Allgemein findet nach dem Konfliktrecht der USA bei testamentarischer Erbfolge in den unbeweglichen Nachlaß grundsätzlich die zur Zeit des Todes maßgebliche "lex rei sitae" Anwendung. Entscheidungstexte 8 Ob 534/86 Entscheidungstext OGH 09.10.1986 8 Ob 534/86 Veröff: EvBl 1987/95 S 343 = IPRax 1988,37 (Schwind, 45) = ZfRV 1988,280 (Zemen) ... mehr lesen...
Norm: IPRG §28
Rechtssatz: Verschiedene Nachlaßteile können letztlich verschiedenen Erbrechten unterliegen (USA-Konfliktrecht, community property). Entscheidungstexte 8 Ob 534/86 Entscheidungstext OGH 09.10.1986 8 Ob 534/86 Veröff: EvBl 1987/95 S 343 = IPRax 1988,37 (Schwind, 45) = ZfRV 1987,280 (Zemen) 6 Ob 638/91 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §79EO §378 AEO §382 Z8 GIPRG §28Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz Art1
Rechtssatz: Auf einstweilige Verfügungen ist der Vollstreckungsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 113/64 Entscheidungstext OGH 14.10.1964 3 Ob 113/64 RZ 1964,222 = JBl 1965,153 = EvBl 1965/94 S 129 ... mehr lesen...