Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
In das nach GeoForm. Nr. 99 zu führende Rechtshilferegister in Strafsachen Hs sind einzutragen: Ersuchen um Rechtshilfe im gerichtlichen Strafverfahren, in Dienst- und Standesstrafverfahren sowie Ersuchen im Strafverfahren anderer Behörden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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