Die in den Tarifen A bis M festgesetzten Gebühren gelten für Amtshandlungen, die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt werden. Für Amtshandlungen, die auf ausdrücklichen Antrag außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sind zusätzlich
1. | an Werktagen von Montag bis Freitag von 18 bis 22 Uhr und an Samstagen von 6 bis 22 Uhr 50 vH; | |||||||||
2. | an Werktagen von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis höchstens 8 Stunden 100 vH; | |||||||||
3. | an Sonn- und Feiertagen für den 8 Stunden übersteigenden Teil der Amtshandlung 200 vH; | |||||||||
des Tarifs F zu entrichten. |
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