§ 18 EGVO 2013

EGVO 2013 - Eichgebührenverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, BGBl. Nr. 467/1998 (Anm.: richtig BGBl. II Nr. 467/1998), in der Fassung der EGVO 2002, BGBl. II Nr. 10/2002, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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