Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)(Statistische Prüfung von Messgeräten, Paragraph 17,)
1.Ziffer einsGrundgebühr 125,00 Euro
2.Ziffer 2Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 EGVO 2013
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 EGVO 2013 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 EGVO 2013