Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Für die Eichung von Messgeräten (eichtechnische Prüfung und Stempelung, § 36 Abs. 1 MEG) sind Gebühren gemäß Tarif B zu entrichten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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