Art. 9 DPL 1972

DPL 1972 - Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Ein im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung des § 7 Abs. 5 (Artikel I Z 2 3. DPL-Novelle 1984) bereits ermittelter Stichtag bleibt unberührt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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