Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Beamte, die sich am 1. Jänner 1987 im Dienstzweig Nr. 29 Gehobener Dienst der Lebensmittelinspektoren befinden und keine Reifeprüfung an einer höheren Schule abgelegt haben, verbleiben in der Verwendungsgruppe KL2V und führen den Amtstitel Lebensmittelinspektor.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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