§ 17 CGW Beratung

CGW - Chancengleichheitsgesetz Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Das Land Wien trifft Vorsorge, dass zur Verbesserung der Selbstbestimmung und des Umgangs mit der Behinderung sowie der Bewältigung schwieriger Lebens- und Alltagssituationen Beratungsleistungen angeboten werden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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