§ 8 CGW Schule

CGW - Chancengleichheitsgesetz Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Das Land Wien trifft Vorsorge, dass spezielle Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Verfügung stehen, soweit diese nicht auf Grund von Bestimmungen im Bereich des Schulwesens gewährleistet sind.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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