Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß § 49 Abs. 2 BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß Paragraph 49, Absatz 2, BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.
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