Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Auf die Arbeitnehmer der Gesellschaften gemäß § 3 Abs. 1 ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 04.08.1998 bis 31.12.9999
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