§ 11 BThOG

BThOG - Bundestheaterorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Die Bundestheater-Holding GmbH ist als Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer und für die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften kollektivvertragsfähig. Die Bundestheater-Holding GmbH ist zuständig, für die Tochtergesellschaften Kollektivverträge zu schließen. In den Kollektivverträgen sind die Tochtergesellschaften zu ermächtigen, Betriebsvereinbarungen zu schließen.

In Kraft seit 04.08.1998 bis 31.12.9999
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