Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, einem Kleinbadeteich mindestens 5% des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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