Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz einsDie Nennbelastung eines Kleinbadeteiches ist die höchstzulässige Anzahl an Badegästen pro Tag. Die Nennbelastung errechnet sich aus der Summe des Wasservolumens von Badebereich und Regenerationsbereich des Kleinbadeteiches. Von diesem Gesamtwasservolumen müssen pro Badegast mindestens 10 m³ zur Verfügung stehen.
(2)Absatz 2Die Nennbelastung beträgt
(3)Absatz 3Die Nennbelastung darf nicht überschritten werden.
(4)Absatz 4Die Anzahl der sich gleichzeitig im Wasser des Kleinbadeteiches befindenden Badegäste darf maximal 20% der Nennbelastung betragen. Kurzfristige Überschreitungen sind zulässig.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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