Das Burgenländische Rettungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 4 wird die Wortfolge „des Anerkennungsbescheides“ durch die Wortfolge „der Anerkennungsentscheidung“ ersetzt.
2. In § 21 Abs. 2 und 3 wird jeweils vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
3. Dem § 22 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 3 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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