Das Burgenländische EVTZ-Gesetz - Bgld. EVTZG, LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 entfällt.
2. § 3 Abs. 4 entfällt.
3. In § 4 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2.
4. § 5 Abs. 8 entfällt.
5. Der bisherige Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 8.“
0 Kommentare zu Art. 20 Bgld. LVwgBG