Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
3. Der bisherige Text des § 20 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderung der Überschrift zu § 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig enfällt § 18.“
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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