Das Bgld. Kindergarten- und Hortedienstrechtsgesetz, LGBl. Nr. 30/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2011, wird wie folgt geändert:
1. In § 8 Abs. 3 entfällt die Wortfolge „bzw. in der Disziplinaroberkommission“.
2. § 8 Abs. 4 entfällt.
3. Dem § 10 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 8 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 8 Abs. 4.“
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