7. In § 28 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gericht“ die Wortfolge „einem ordentlichen“ eingefügt.
8. In § 34 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 87/2012“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 33/2013“ ersetzt und vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
9. Dem § 36 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Das Inhaltsverzeichnis, § 20 Abs. 1 und 2, die Überschriften zu §§ 21 und 28, § 21 Abs. 1, § 28 Abs. 1 und § 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
0 Kommentare zu Art. 14 Bgld. LVwgBG