Das Burgenländische Abgabengesetz, LGBl. Nr. 14/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „in erster Instanz das Amt der Landesregierung, in zweiter Instanz die Landesregierung“ durch die Wortfolge „das Amt der Landesregierung“ ersetzt.
2. Der bisherige Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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