Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 7 Abs. 5, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, §§ 10, 15 Abs. 1, §§ 27 und 29 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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