Das Bgld. Gentechnik-Vorsorgesetz, LGBl. Nr. 64/2005, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 5 wird die Wortfolge „Rechtsmittel zu ergreifen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben“ durch die Wortfolge „Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben“ ersetzt.
2. In § 9 Abs. 1 Einleitungssatz und § 14 Abs. 1 Z 2 wird jeweils das Wort „Bescheiden“ durch das Wort „Bewilligungen“ ersetzt.
3. In § 9 Abs. 1 Z 2 wird das Wort „bescheidmäßigen“ durch das Wort „bewilligungskonformen“ ersetzt.
4. § 11 Abs. 4 letzter Satz entfällt.
5. In § 14 Abs. 1 Einleitungssatz wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
6. Dem § 15 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 4 Abs. 5, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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