Das Burgenländische Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - Bgld. BPG, LGBl. Nr, 32/2007, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 43 Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis“ folgender Eintrag eingefügt:
„§ 44 | Inkrafttreten“ |
2. § 39 Abs. 2 entfällt.
3. In § 41 Abs. 2 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
4. Nach § 43 wird folgender § 44 angefügt:
„§ 44
Inkrafttreten
Das Inhaltsverzeichnis und § 41 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 39 Abs. 2.“
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