5. In § 12 wird nach dem Wort „Bescheiden“ die Wortfolge „und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen“ eingefügt.
6. Dem § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.“
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