Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.01.2025
Paragraph 61,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 81/2024).Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 81 aus 2024,).
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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