Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Wähler, die sich am Wahltag voraussichtlich an einem anderen Ort (Gemeinde) als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
In Kraft seit 16.07.2002 bis 31.12.2024
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